Mitgliederversammlung

Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsorgan für alle Mitglieder und zuständig für:

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes,
  • Wahl von Ehrenmitgliedern,
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
  • Genehmigung des Jahresabschlusses,
  • Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
  • Wahl der Kassenprüfer,
  • Änderung der Satzung des Vereines,
  • Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Erlass einer Beitragsordnung und
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.